AGB's

Haftungsausschluss: Die folgenden Informationen wurden nach derzeit besten Wissen zusammengestellt. Eine Gewährleistung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität kann nicht übernommen werden. Daher sind die Informationen rechtlich unverbindlich.
DELTA Immobilien GmbH kann daher nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die im Zusammenhang mit der Verwendung dieser Inhalte stehen.

Wichtiger rechtlicher Hinweis: Personen, welche auf Webseiten der DELTA Immobilien GmbH Informationen abrufen, erklären sich mit den Bedingungen einverstanden.

Empfehlung: Die auf der DELTA Immobilien GmbH-Website publizierten Informationen stellen weder eine Empfehlung oder eine Aufforderung zum Verkauf oder Kauf von Immobilien oder zum Abschluss irgendeines Rechtsgeschäftes dar.
Sämtliche Angaben erfolgen ohne Gewähr.

Die Angaben auf der DELTA Immobilien GmbH-Website stellen weder Entscheidungshilfen für rechtliche, finanzielle, steuerliche oder andere Berater-Fragen dar, noch dürfen allein aufgrund dieser Angaben Kaufentscheide oder sonstige Entscheide gefällt werden.

Interessenten: Bei der ersten Kontaktaufnahme, beim Anfordern von Dokumentationen, oder bei Vereinbarung eines Besichtigungstermins, anerkennen die Interessenten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der DELTA Immobilien GmbH.

Die Interessenten können das angefragte Objekt, für das sie die Dokumentation erhalten haben  oder eine Besichtigung durchgeführt haben, während einem Jahr nur noch über DELTA Immobilien GmbH kaufen. Nach dem abgelaufenen Jahr können die Interessenten das Objekt frei auf dem Markt erwerben.

Beratungstermine: Bei der ersten Kontaktaufnahme ist die Beratung kostenlos. Ab dem
2. Termin wird eine Kostenpauschale für Anfahrt und Beratung über CHF 150.00 in Rechnung gestellt. Wenn ein Geschäftsabschluss zustande kommt, entfällt diese Kostenpauschale.

Besichtigungen: sind kostenlos und unverbindlich. Sie erfolgen auf eigene Gefahr und Rechnung.  Bei Nichteinhaltung eines Besichtigungstermines ohne Absage über 24 Stunden im voraus, wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von CHF 250.00 berechnet.

Im Falle eines Rücktrittes von der Reservation durch die Interessenten ist eine Aufwands-/Auslagenentschädigung in der Höhe des bereits geleisteten Reservationsbetrages geschuldet. Weitere Forderungen von Architekten, Notaren oder Amtsstellen gehen zu Lasten der Interessenten und sind nicht mit der Aufwandsentschädigung gedeckt.

Sofern die Interessenten weitere Unterstützung von der DELTA Immobilien GmbH beansprucht (z.B. Umbau-Bewilligungen) werden diese Leistungen mit einem separaten Vertrag zwischen den Parteien geregelt.

Eigentümer: Objekte, die durch die DELTA Immobilien GmbH nachgewiesen wurden, unterliegen einer üblichen Provision. Die Provision gilt auch dann als geschuldet, wenn es durch Verschulden des Eigentümers nicht zum Abschluss eines Kaufvertrages kommt. Die Vertragspartei, die dies zu verantworten hat, trägt die gesamten Kosten.

Wird innerhalb einem Jahr ein Kaufvertrag mit einem Klienten von DELTA Immobilien GmbH abgeschlossen, schuldet der Eigentümer das vereinbarte Honorar.

Sämtliche zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

 

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